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   BFH, 28.01.1994 - IX B 78/92   

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https://dejure.org/1994,9227
BFH, 28.01.1994 - IX B 78/92 (https://dejure.org/1994,9227)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1994 - IX B 78/92 (https://dejure.org/1994,9227)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - IX B 78/92 (https://dejure.org/1994,9227)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 49/05

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei den Einkünften aus

    Auf der Grundlage dieser Aussage, deren Würdigung --als Bestandteil der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Januar 1994 IX B 78/92, BFH/NV 1994, 806)-- bindend für die behauptete Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332), konnte das FG auch keinen Bedarf für weitere Ermittlungen sehen, da Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Aussage im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht gegeben waren und im Übrigen auch für eine weitere Sachverhaltsermittlung allein die Klägerin als Nutzerin des Arbeitszimmers hätte befragt werden können.
  • BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95

    Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung

    Es muß sich dann aber um grobe Fehler handeln (Senatsentscheidung vom 28. Januar 1994 IX R 58/92, BFH/NV 1994, 806).
  • BFH, 19.10.1995 - XI B 28/95

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Die Beweiswürdigung ist deshalb der Prüfung des BFH unter dem Aspekt eines geltend gemachten Verfahrensmangels entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, und vom 28. Januar 1994 IX B 78/92, BFH/NV 1994, 806).
  • BFH, 20.02.1995 - II R 50/94

    Voraussetzungen zur Darlegung eines Begründungsmangels

    Es muß sich dann aber um grobe Fehler handeln (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Januar 1984 IX R 58/92, BFH/NV 1994, 806 m. w. N.).
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